Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Parken nur auf dafür vorgesehenen Parkplätzen.
Das Auto darf nicht weder am Straßenrand geparkt, noch unbeaufsichtigt stehen gelassen werden.
Das Führen vom Fahrzeug unter Alkoholeinfluss ist nicht gestattet.
Bei Unfällen, die auf Alkoholkonsum des Fahrers zurückzuführen sind, ist der Fahrer für die gesamte Schadenshöhe haftbar.
Bei Unfällen/Diebstahl ist immer die Polizei zu rufen. Entfernen vom Unfallort ist erst nach Eintreffen der Polizei und deren Erlaubnis erlaubt.
Bei Diebstahl des Fahrzeuges ist unverzüglich der Fahrzeug-Vermieter zu informieren, dies gilt auch bei Unfällen und Schäden.
Über Nacht ist das Fahrzeug auf einem abgeschlossenem, eingezäunten Gelände abzustellen.
Das Fahrzeug ist immer mit allen vorhandenen Diebstahlsicherungen abzustellen.
Bei Unfällen, Diebstahl oder Schäden haftet der Fahrzeug Mieter mit seiner Kaution. Bei Unfällen und Wageneinbrüchen ist der Mieter verpflichtet den Roadservice anzurufen 199 und das Fahrzeug darf nicht von der Unfallstelle bewegt werden, bis der Roadsevice eingtroffen ist und Fotos gemacht hat. Erst wenn der Roadservice es gestattet, darf der Wagen zur Seite gefahren werden.
Es ist nicht gestattet, Sachen öffentlich sichtbar im Fahrzeug zu lassen.
Reifenschäden gehen zu Lasten des Fahrzeug Mieters.
Mit den Fahrzeugen ist es nur erlaubt, auf öffentlichen Straßen und Wegen zu fahren.
Das gemietete Fahrzeug darf nur von Personen, die im Mietvertrag bezeichnet sind gefahren und bedient werden. (Besitz des Führerscheins seit mindestens 3 Jahren). Es ist verboten, das Fahrzeug an Dritte weiterzuvermieten oder auszuleihen.
Wenn das Fahrzeug infolge unvorhergesehener Reparaturen für die vereinbarte Mietperiode nicht zur Verfügung gestellt werden kann, besteht durch den Vermieter keine Ersatzpflicht. Für anfällige Kosten, die dem Mieter dadurch erwachsen, kann der Vermieter nicht belangt werden.
Das Fahrzeug ist vollgetankt abzugeben. Für jedes angebrochene Viertel, welches nicht vollgetankt ist, werden pauschal 25$ berechnet.